Bürgerbegehren Frankenblick

Das Vorhaben der Gemeinde Frankenblick (Landkreis Sonneberg, Freistaat Thüringen, Kulturregion Franken) zur Errichtung eines Supermarktes bzw. Discounters im Ortsteil Seltendorf (etwa 270 Einwohner) veranlasste einige Einwohner Seltendorfs dazu, die zwei Bürgerbegehren „Dorfläden für Frankenblick“ und „Ortsteilräte für Frankenblick“ auf den Weg zu bringen. Vorrangig darüber will diese Webseite informieren. Weiterhin informiert sie auch über das Vorhaben Supermarkt Seltendorf.


Der aktuelle Status zu den beiden Bürgerbegehren – Stand 24.8.2026:

Die Prüfung der Unterschriftenformulare durch den Verein Mehr Demokratie e.V. Thüringen ist mit grundsätzlich positivem Ergebnis abgeschlossen. Kleine Verbesserungsvorschläge wurden umgesetzt. Die Beratung seitens Landesverwaltungsamt ist abgeschlossen. Am 31.5.2026 wurden die beiden Anträge auf Bürgerentscheid in der Gemeindeverwaltung eingereicht. Die Gemeinde hat beide Bürgerbegehren abgelehnt. Mit zwei Schreiben vom 22.7.2026 haben wir beim Verwaltungsgericht Meinungen dagegen Klage eingereicht. Das Gericht hat für beide Verfahren einen Streitwert von jeweils 15.000€ festgelegt und mit Schreiben vom 3.8.2026 diesen und die Aktenzeichen mitgeteilt. Das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung hat dem Gericht mit Schreiben vom 14.8.2026 mitgeteilt, dass es in beiden Verfahren auf eine Vertretung des öffentlichen Interesses verzichtet. Es sollen jedoch die Urteile an das Ministerium zugesandt werden. Die Gerichtskosten von jeweils 1.032€ sind vom Kläger und Inhaber dieser Webseite überwiesen worden.

Die nächsten Schritte:

  1. Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen – Termin bisher unbekannt.
  2. Zulassung und Festlegung des Sammlungszeitraums (vier Monate – benötigt werden jeweils ca. 340 Unterschriften) durch die Gemeindeverwaltung Frankenblick
  3. Sammlung der Unterschriften
  4. Eventuell: Übernahme der Bügerbegehren durch den Gemeinderat Frankenblick
  5. Ansonsten: Bürgerentscheid – Läuft im Prinzip genauso ab wie eine Wahl.

Rechtsgrundlage:

Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG)


Der aktuelle Status zum Supermarkt bzw. Discounter Seltendorf – Stand 24.8.2026:

Nach dem Gemeinderatsbeschluss  AZ 022.3 035532 vom 12.5.2026 haben wir eine schriftliche Eingebung mit Hinweisen und Einwendungen verfasst. Am 31.5.2026 wurde diese an die Gemeindeverwaltung und das Landratsamt eingereicht. Eingabe und weitere Informationen siehe: Supermarkt Seltendorf

Bis 3.8.2026 lag die Einbeziehungssatzung, mit der der bestehende Bebauungsplan u.a. für den Supermarkt über einen vereinfachten Verfahrensweg erweitert werden soll, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Der Inhaber dieser Webseite und seine Ehefrau haben am 26.7.2026 eine gemeinsame Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung eingereicht. Hier wird die rechtliche Zulässigkeit der Anwendung einer Einbeziehungssatzung zur Realisierung des Supermarktes in Seltendorf sehr deutlich in Frage gestellt. Wir haben Kenntnis davon, dass es weitere Stellungnahmen von anderen Bürgern gibt. Diese richten sich vor allem gegen das Bauvorhaben selbst.